AGB's - Damit es keine Missverständnisse gibt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Susanne Kuhn-Urban ist nach BANU zertifizierte Natur- und Landschaftsführerin auf der Schwäbischen Alb und zum Teil auch im Biosphärengebiet Schwäbische Alb und auf eigene Rechnung als Gästeführerin tätig. 

2.) Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Bestätigung, auf der die Einzelheiten der jeweiligen Führung wie Termin, Treffpunkt, Honorar und Kontaktdaten vermerkt sind. Damit gilt die Führung im Sinne eines Dienstleistungsvertrags als verbindlich vereinbart.

3.) Die maximale Teilnehmerzahl einer Wandergruppe und einer Radlergruppe beträgt 25 Personen. Ausnahme sind Wandertouren auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz. Da beträgt die maximale Teilnehmerzahl 20 Personen. Bei Überschreitung dieser Gruppenstärke müssen entsprechend der Personenzahl in Absprache mit mir weitere Gästeführer dazu bestellt werden.  Erscheint eine Gruppe mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen, so kann ich unmittelbar vor Beginn der Führung vom Dienstleistungsvertrag zurücktreten. Hierzu genügt eine mündliche Rücktrittserklärung meinerseits gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten. Ausnahmen sind Bustouren oder wenn vorab eine größere Teilnehmerzahl vereinbart wurde.

4.) Ich verpflichte mich, eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten – gerechnet vom vereinbarten Beginn der Führung an. Der Führungspreis erhöht sich dann entsprechend. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es mir frei, länger zu warten oder die zu führenden Personen als nicht gekommen und damit die Führung als storniert zu betrachten (siehe Ziffer 6). Ebenso bitte ich auch Sie, eine halbe Stunde zu warten, falls ich mich verspäte.

5.) Leistungen, die bei Dritten für die Gruppe bestellt werden (Einkehr, Eintritte), müssen entsprechend der mir gemeldeten Personenzahl bezahlt werden.

6.) Eine kostenlose Stornierung ist bis spätestens 72 Stunden vor Führungsbeginn möglich. Danach sind 50 % des Führungspreises zu zahlen. Bei am Tag der Führung erfolgten Stornierungen bzw. bei Nichterscheinen wird der vereinbarte Führungspreis in voller Höhe fällig. Zusätzlich bestellte Leistungen Dritter werden im Falle einer Abbestellung gesondert nach Aufwand berechnet.

7.) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung bar an mich im unmittelbaren Anschluss an die Führung. Der Führungspreis versteht sich ohne eventuell anfallender Eintrittsgelder. Gewünschte Verköstigung und weitere Zusatzleistungen z. B. Honorar eines weiteren Führers, werden gesondert berechnet. Auch die Kosten für einen Bus sind im Honorar nicht enthalten.

8.) Streckenführungen und einzelne Programmpunkte kann ich  je nach Situation auch kurzfristig den Umständen anpassen. Die Gäste bitte ich um Rücksichtnahme auf Tiere und Pflanzen.

9.) Die Teilnahme an einer Führung geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko. Für Sach- und Körperschäden jeder Art, die während der Führung auftreten, übernehme ich keine Haftung. Durch die Mitgliedschaft beim Bundesverband der Gästeführer Deutschland (BVGD) besteht eine Haftpflichtversicherung bei der Generali-Versicherung in München. Bei Kinder- und Jugendgruppen übernehme ich keine Aufsichtspflicht. Diese verbleibt bei den Begleitpersonen.

10.) Der Auftraggeber einer Führung erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach deren Erhalt schriftlich widerspricht.

11.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

Weg ehemaliger Truppenübungsplatz Münsingen